PolizeibeamtInnen


Programme für PolizeibeamtInnen werden seit vielen Jahren von verschiedenen Kurorten angeboten. Neben Entspannung, Sport und Regeneration werden Strategien erlernt, um mit Belastungen und Risikofaktoren besser umgehen zu können.

Beamte des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf beihilfefähige Aufwendungen bei einem Sanatoriumsaufenthalt/ einer stationären Rehabilitationsmaßnahme (§ 7 BhVu.BVO) nach §35 BBhV und Aufwendungen bei eine Kur (§ 8 BhV und BVO) (ambulante Heilkur, Müttergenesungskur und Mutter/Vater-Kind-Kur) ebenfalls nach §35 BBhV in verschiedenen Kurkliniken.

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, der Antragstellung sowie der Platzsuche.

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